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Die Angst vor Vorwurf der Hehlerei |
L'Avvocato risponde |
Donnerstag, den 12. April 2012 um 17:55 Uhr |
Frage: Sehr geehrter Herr, sind ein Händler und ich fürchte sehr, dass ich vorschlagen kann, was gestohlen Vorwurf der Hehlerei: wie sie sich schützen, um dies zu vermeiden? (RB) Antwort: Verehrter Leser, Dank Ihrer Frage kann ich ansprechen, wenn auch nur geringfügig, 2 verschiedene Verbrechen: ". Kaufen Dinge des kommenden Verdacht" das heißt, nicht nur auf "Empfangen", sondern auch auf Der erste, bekannteste und zitiert von Ihnen, ist zu erwarten, und bestraft gem. 648 des Strafgesetzbuchs, der bestimmt: "Mit Ausnahme der Fälle mehrfacher Verstöße, die, um für sich oder andere einen Gewinn zu sichern, kauft, erhält oder verbirgt Geld oder Dinge von jedem Verbrechen, oder auf andere Weise beeinträchtigt sie in der Anschaffung, Erhalt oder Verheimlichung, wird mit Freiheitsstrafe von zwei bis acht Jahren bestraft werden und eine Geldstrafe von E. 516,00 bis E. 10,329.00. Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu sechs Jahren und eine Geldstrafe bis zu E. 516,00, wenn die Straftat besonders dünn ist. [...] " Voraussetzung des Straftatbestands der Hehlerei, dann ist die vordere Begehung einer anderen Straftat (zB Diebstahl, Raub ..) an den der Empfänger fremd ist, obwohl letztere hat ein Bewusstsein für die kriminelle Herkunft des Guten. Artikel. 712 CP statt mit dem Titel "Kaufen Dinge zu kommen Verdacht", heißt es: "Wer, ohne zuvor ermittelten die rechtmässige Herkunft, erhält oder erwirbt das Eigentum an jeder Sache, die für ihre Qualität oder Zustand dieser Angebote oder die Menge des Geldes, gibt es Grund zu der Annahme, dass sie aus Straftaten resultieren, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder einem mmenda nicht weniger als 10 Euro bestraft. Die gleiche Strafe, die machen kaufen oder zu erhalten, aus irgendwelchen Gründen eine der oben genannten Dinge, ohne vorher ermittelten die rechtmässige Herkunft strebt. " Daraus folgt also, dass die Straftat Verstoß gegen das "schlecht beraten Kauf" (art.712 StGB), durch den mutmaßlichen Ursprung der Vermögensgegenstände aus Straftaten unterschieden wird und trotzdem, das Versäumnis, die Legitimität ihrer Herkunft zu ermitteln. Die unterschiedliche Behandlung der Sanktionen ist es extrem wichtig, die Grenzen zwischen den beiden Fällen zu beheben. Nach diesen Worten, die hoffentlich sein, um gut zu verstehen, die verschiedenen möglichen Konsequenzen nach der oben zitierten "unklug Kauf" und mit Rücksicht auf Ihre Frage, ich würde vorschlagen, dass du für immer und absolut zu nehmen, ohne Ausnahme, nützliche Die der Ware schlagen vor, jemand, der Vision von der Dokumentation zum Nachweis der rechtmäßigen Herkunft der Ware. Herzliche Grüße. Rechtsanwältin Veronica Gnudi |
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